Der nächste VKU
Jeden Monat
4 Abende
Jeweils 18:15 – 20:15 Uhr

Anmeldung

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    Verkehskundeunterricht nach VZV Art. 18

    Obligatorischer Kurs über Verkehrskunde

    Wer den Führerausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 erwerben will, muss sich über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde ausweisen können.

    Der Kursbesuch darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.

    Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer der Kategorien oder Unterkategorien nach Absatz 1 besitzen.

    Der Kurs soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.

    Die Dauer des Kurses beträgt insgesamt acht Stunden. Er ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren.

    Die Themen die wir im Kurs behandeln werden sind: Verkehrssehen, Verkehrsumwelt, Verkehrsdynamik und Verkehrstaktik.

    Theorielokal
    Hafenbahnhof , 8280 Kreuzlingen